Strengere Abgasgrenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren ab 1. Januar 2019
Im Rahmen der AU-Richtlinie werden am 1. Januar 2019 die zulässigen Grenzwerte für Euro 6/VI-Fahrzeuge deutlich herabgesetzt. Ab dann wird bei Dieselfahrzeugen der maximale Trübungswert des Abgases von k-Wert 0,5 1/m auf 0,25 1/m gesenkt sowie die minimale Abregeldrehzahl, bei der die Abgasmessung durchgeführt wird, verbindlich auf 90% der Nenndrehzahl festgelegt. Bei Benzinmotoren der EuroRead more about Strengere Abgasgrenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren ab 1. Januar 2019[…]