Auskunftsanspruch der Gesellschafter im Innenverhältnis – kein Verstoß nach DSGVO
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch von Gesellschaftern im Innenverhältnis regelmäßig nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt und nach Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO zulässig ist (OLG München, Endurteil v. 16.01.2019 – 7 U 342/18). Geklagt hatte die Anlegerin eines geschlossenen Fonds in Form einer Publikumskommanditgesellschaft. Diese hatte direkt gegenüber der TreuhänderinRead more about Auskunftsanspruch der Gesellschafter im Innenverhältnis – kein Verstoß nach DSGVO[…]