Winterdienst bei Eis und Schnee
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Der Mieterbund Mittelrhein e. V. weist darauf hin, dass Mieter nur dann Schnee räumen müssen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtetRead more about Winterdienst bei Eis und Schnee[…]