Expertenrat: Möbliert
Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Einzige Ausnahme, so der Mieterbund Mittelrhein e. V.: Die Wohnung wird nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, zum Beispiel an Monteure am Ort der Montage oder als Ferienwohnung bzw. für die Dauer einer Messe oder einer Kur. Das Gleiche gilt, wenn es sich bei den vermieteten Wohnräumen um einRead more about Expertenrat: Möbliert[…]