Sparkassendarlehen widerruflich – Effektivzins im Darlehensvertrag falsch – Widerrufsjoker sticht!
Darlehensnehmer aufgepasst: Falsche Angaben im Darlehensvertrag können Darlehenswiderruf auch heute noch rechtfertigen (so OLG Köln, Az.: 1-4 U 102/18). Vorab: Ziel des Widerrufs ist der sofortige Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf jede einzelne, vom Darlehensnehmer erbrachte Zins-/Tilgung- und Sondertilgungsleistung. WiderruflichkeitRead more about Sparkassendarlehen widerruflich – Effektivzins im Darlehensvertrag falsch – Widerrufsjoker sticht![…]