Müller Radack Schultz zur Einführung des Gesellschaftsregisters für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
Das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (kurz: MoPeG) trat am 1. Januar 2024 in Kraft und brachte eine Reihe von Neuerungen und Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht mit sich. Insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) hat grundlegende Überarbeitung erfahren. So werden erstmalig die Rechtsfähigkeit der GbR sowie ihre Haftungstatbestände kodifiziert und an dieRead more about Müller Radack Schultz zur Einführung des Gesellschaftsregisters für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)[…]