Kanzlei Müller Radack Schultz: Förderprogramme kommen bei Betroffenen nicht an
Zur Linderung der Folgen des Lockdowns light im November und des Lockdowns seit Dezember 2020 wurden diverse Förderprogramme für betroffene Unternehmer*innen und Unternehmen eingeführt wie beispielsweise die so genannten November- und Dezemberhilfen, die kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler unterstützen sollen. Sven Häberer, Rechtsanwalt bei der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Müller Radack Schultz:Read more about Kanzlei Müller Radack Schultz: Förderprogramme kommen bei Betroffenen nicht an[…]