Falschberatung zu Fonds: Commerzbank muss Kundin entschädigen
Zu gleich drei geschlossenen Fonds muss die Commerzbank insgesamt 26.000 Euro an eine Anlegerin zahlen und deren Fondsanteile übernehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in einem aktuellen – von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf erstrittenen – Urteil entschieden. Die Fonds müssen rückabgewickelt werden, weil die Bank die Kundin nicht über die Höhe ihrer Provisionen aufgeklärtRead more about Falschberatung zu Fonds: Commerzbank muss Kundin entschädigen[…]