Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erneut erfolgreich:
. VGH bestätigt damit die vorausgegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg! Es sind insgesamt drei behördliche Entscheidungen (zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und eine Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg), die der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun, wie auch das Verwaltungsgericht Freiburg, festgestellt,Read more about Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erneut erfolgreich:[…]