Doch Kurzarbeitergeld für Arztpraxen
Arztpraxen können grundsätzlich doch Kurzarbeitergeld beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit will nun Einzelfallprüfungen durchführen, wie vom Verband der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) gefordert. „Das ist der einzig richtige Schritt“, stellt Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, fest. „Die Einnahmen der klassischen Vertragsarztpraxis stammen sowohl aus dem GKV-Bereich als auch zum Beispiel aus privatärztlicher oder arbeitsmedizinischerRead more about Doch Kurzarbeitergeld für Arztpraxen[…]