NIOLOG geht neue Wege bei der gesetzlichen Arbeitszeiterfassung
Viele Dienstleistungsunternehmen erfassen Arbeitszeiten immer noch per Excel-Liste oder auf einem Blatt Papier. Das soll sich laut dem Grundsatzurteil 1 ABR 22/21 vom BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 13. September 2022 ändern und die digitale Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber:innen wird Pflicht. Schon vor drei Jahren hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Mitgliedstaaten die Arbeitgeber ihres Landes aufgefordertRead more about NIOLOG geht neue Wege bei der gesetzlichen Arbeitszeiterfassung[…]