BSI-KritisV 1.5 – Novellen des IT-Sicherheitsgesetzes und der KRITIS-Verordnung erfordern schnelles Handeln
Basierend auf jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich IT-Sicherheit unterstützt der Softwareentwickler OEDIV SecuSys GmbH KRITS- und UBI-Unternehmen sowie deren Zulieferer bei der Umsetzung der Vorgaben des im Mai 2021 novellierten IT-Sicherheitsgesetzes und der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen 2. Änderungsverordnung der BSI-KritisV. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ erweitert das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und definiertRead more about BSI-KritisV 1.5 – Novellen des IT-Sicherheitsgesetzes und der KRITIS-Verordnung erfordern schnelles Handeln[…]