Erhalt der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Chemikalienverbots-Verordnung (Seminar | Hösbach)
Seit dem 27.01.2017 gilt die neue Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), mit der das deutsche Chemikalienrecht den Neuerungen entsprechend der EU-Gesetzgebung angepasst wurde. Laut der Verordnung sind zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen gefordert. Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholtRead more about Erhalt der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Chemikalienverbots-Verordnung (Seminar | Hösbach)[…]