Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von Fördermitteln für das UKGM als fraglich
. · Umsetzung der in der Absichtserklärung (LOI) aus Januar 2022 in Aussicht gestellten Gewährung von Investitionsfördermitteln im geplanten Zeitrahmen fraglich · Vorsorgliche Kündigung der bisherigen Vereinbarung von 2017 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2022 gegebenenfalls erforderlich, um sich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass die neueRead more about Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von Fördermitteln für das UKGM als fraglich[…]