Verkehrsordnungswidrigkeit: Keine Winterreifen?
Wer den gut gemeinten Ratschlag O bis O, nämlich Oktober bis Ostern, nicht befolgen möchte und sich dabei auf die aktualisierte “Winterreifenverordnung” beruft, der sollte sich zumindest mit den Inhalten auskennen, um sich ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und Haftpflichtversicherungsausschlüsse bei seiner Kfz-Halterhaftpflichtversicherung zu ersparen. Als Rechtsanwalt in Aichach möchte, ich euch hierzu InformierenRead more about Verkehrsordnungswidrigkeit: Keine Winterreifen?[…]