TÜV Rheinland: Verbandkästen in Unternehmen nach neuer Norm ergänzen
Ab dem 1. Mai 2022 müssen der kleine Verbandkasten C (DIN 13157) und der große Verbandkasten E (DIN 13169) in Unternehmen neuen Anforderungen genügen. Der Pflichtinhalt an Verband- und Pflastermaterial ist an die Realität in den Unternehmen angepasst worden: Dazu sind Wundschnellverband, Fingerkuppenverband, Fingerverband und die Pflasterstrips in den Größen 7,2 x 1,9 Zentimeter beziehungsweiseRead more about TÜV Rheinland: Verbandkästen in Unternehmen nach neuer Norm ergänzen[…]