Urteil: Herdplatte nicht ausgeschaltet ist grob fahrlässig
Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Bremen (Az. 3 U 37/21). Eine Hauseigentümerin hatte beim Verlassen des Hauses versehentlich eine Herdplatte des Elektroherdes auf die höchste StufeRead more about Urteil: Herdplatte nicht ausgeschaltet ist grob fahrlässig[…]