Überkreuzversicherung auch bei Trennung sinnvoll
Unverheiratete Paare nutzen bei der Risikolebensversicherung oftmals eine „Überkreuzversicherung“, um sich im Todesfall abzusichern. Dies erfolgt meist aus zwei Gründen: Zum einen haben Paare ohne Trauschein keinen Anspruch auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente. Zum anderen beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer nur 20.000 Euro. „Gerade in der Familienphase ist die Überkreuzversicherung sehr sinnvoll, um Hinterbliebene imRead more about Überkreuzversicherung auch bei Trennung sinnvoll[…]