Balkonkraftwerke werden privilegierte Vorhaben
Das Installieren von Steckersolaranlagen wird ab sofort noch einfacher. Dafür hat der Bundesrat am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und am Mietrecht gebilligt. Das Anbringen der Mini-PV-Anlagen wird von nun an als privilegiertes Vorhaben eingestuft. Darunter fallen zum Beispiel auch bauliche Veränderungen, die Menschen mit Behinderung für ihren Alltag benötigen, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oderRead more about Balkonkraftwerke werden privilegierte Vorhaben[…]