Google darf staatliches Gesundheitsportal nicht bevorzugen
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Entscheidung des Landgerichts (LG) Münchens vom heutigen Tage, die es Google vorläufig untersagt, in seiner quasimonopolistischen Suche das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber vergleichbaren privaten Gesundheitsportalen bevorzugt anzuzeigen. In einem weiteren Urteil untersagt das Gericht dem Bund, Inhalte seines Gesundheitsportals derRead more about Google darf staatliches Gesundheitsportal nicht bevorzugen[…]