Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen wegen «Schreckung der Bevölkerung»
Gegen das Schweizer Fernsehen und die Macher der Sendung «Puls» ist eine Strafanzeige eingereicht worden wegen «Schreckung der Bevölkerung» nach Art. 258 des Strafgesetzbuches. Konkret geht es um eine Sendung vom 1. März 2021, in der behauptet wird, ein Viertel der mit SARS-CoV-2 Infizierten sei von «Long Covid» betroffen. Die Behauptung ist unzutreffend, weil gar nichtRead more about Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen wegen «Schreckung der Bevölkerung»[…]