Mit Corona ändert sich vieles – auch das Arbeitszeitgesetz
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Aktuell ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes erfolgt, die im „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialerRead more about Mit Corona ändert sich vieles – auch das Arbeitszeitgesetz[…]