Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig!
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute der Klage eines Hotel- und Gaststättenbetriebs gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) stattgegeben. Diese Entscheidung folgt den wegweisenden Urteilen des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Juli 2024, welche ebenfalls die Rückforderungen in mehreren Fällen als rechtswidrig erklärten. Erfolgsaussichten für Selbstständige und Unternehmen steigen Mit dem heutigen Urteil verbessernRead more about Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig![…]