Steuerfreie Veräußerung von selbstgenutztem Wohnungseigentum
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren kauft und wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuern. Die Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum wird allerdings nicht versteuert, wenn der Eigentümer die Immobilie in der Zeit zwischen Anschaffung bzw. Herstellung und Veräußerung ausschließlich selbst bewohnt oder die Immobilie im Jahr der Veräußerung und den beidenRead more about Steuerfreie Veräußerung von selbstgenutztem Wohnungseigentum[…]