Anteile an Altfonds: Steuerfreiheit fällt Ende 2017 weg
Bei der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 wurden die Besteuerungstatbestände ausgeweitet. Für Wertsteigerungen von Investmentanteilen, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, wurde ein unbefristeter Bestandsschutz eingeführt. Das heißt, dass beim Verkauf dieser Alt-Fondsanteile für Wertsteigerungen niemals eine Steuer fällig werden sollte. Dieser Bestandsschutz wird nunmehr im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“ (InvStG) beseitigt. DieRead more about Anteile an Altfonds: Steuerfreiheit fällt Ende 2017 weg[…]