Rechtsgutachten belegt unmissverständlich: Positivliste für Heimtiere wäre rechtswidrig
Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) eine „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte“ verfasst. Das Rechtsgutachten kommt auf 167 Seiten zu einer klaren Einschätzung: DieRead more about Rechtsgutachten belegt unmissverständlich: Positivliste für Heimtiere wäre rechtswidrig[…]