Blendung durch Solaranlage muss in Grenzen hingenommen werden
Anwohnerinnen und Anwohner können sich gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Nachbarhaus nur wehren, wenn sie dadurch wesentlich beeinträchtigt werden. Sollte dies der Fall sein, muss die Anlage umgebaut werden. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf zwei aktuelle Urteile des Landgerichts Frankenthal (9 O 67/21) und des Oberlandesgerichts Braunschweig (8Read more about Blendung durch Solaranlage muss in Grenzen hingenommen werden[…]