Zwangsweises Entsperren des Handys
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen, wonach unmittelbarer Zwang zum Entsperren eines Mobiltelefons durch Auflegen des Fingers zulässig ist. Das Gericht beruft sich dabei auf Paragraf 81b Absatz 1 Strafprozessordnung, welches erkennungsdienstliche Maßnahmen regelt. Der Gesetzgeber habe die Vorschrift als zulässige Maßnahme technikoffen formuliert. In dem konkreten Fall wurde ein Mann, derRead more about Zwangsweises Entsperren des Handys[…]